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Was bringt uns das Jahr 2020 in Bezug auf Kassen?

Die Regeln für den Einsatz von elektronischen Kassen wurden in den vergangenen Jahren immer weiter verschärft. Zuletzt mit dem Ende 2016 verabschiedeten Kassengesetz (offiziell: „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“). Ab dem Jahr 2020 ist zusätzlich zur elektronischen Kasse eine technische Sicherheitseinrichtung erforderlich, welche Manipulationen an der Kasse verhindern soll.

 

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Genaue und verbindliche Auskunft erhalten Sie natürlich bei Ihrem Steuerberater.

Schutz vor Manipulationen an Kassen-Geräten

Schon heute gilt, dass nur noch elektronische Kassen verwendet werden dürfen, die alle Vorgänge einzeln und unveränderlich aufzeichnen. Die Finanzämter überprüfen seit Anfang 2018 immer häufiger unangemeldet die Kassenführung von Händlern und Gastronomen in unangemeldeten Überprüfungen.
Diese nennt das Gesetz „Kassennachschau“

Weitere Verschärfungen sieht das Gesetz ab dem Jahr 2020 vor:

  • Alle Kassen brauchen dann eine technische Sicherheitseinrichtung.
  • Alle Kassen brauchen eine einheitliche Schnittstelle zur Übergabe der Kassendaten an das Finanzamt.

Außerdem trifft alle Kassenbetreiber:

  • Eine Pflicht die Ausgabe von Belegen anzubieten und
  • die Pflicht, die Kassen beim Finanzamt anzumelden.

 

Sicherheitseinrichtung
ist ab 2020 Pflicht

Ab 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Auf diese Weise sollen Manipulationen an Kassendaten unmöglich gemacht werden.

Die Details für die technischen Sicherheitseinrichtung hat das Bundesamt für Sicherheit in der Datenverarbeitung (BSI) festgelegt. Unternehmen, die in der nächsten Zeit ein neues Kassensystem anschaffen, sollten daher darauf achten, dass eine entsprechende Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden kann. Nicht nachrüstbare Kassensysteme dürfen nur bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden.

Kassen dem Finanzamt melden

Ab 2020 müssen alle im Unternehmen genutzten Kassensysteme dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Die Meldefrist beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme des Systems. Kassen, die bereits im Unternehmen genutzt werden, müssen bis zum 31. Januar 2020 gemeldet werden.

Belegausgabepflicht

Gleichzeitig wird eine Belegausgabepflicht bei Verwendung eines elektronischen Kassensystems eingeführt. Danach ist zwingend jedem Kunden ein Kassenbeleg auszuhändigen. Ersatzweise kann der Beleg auch elektronisch (zum Beispiel als PDF per E-Mail) übergeben werden. Wer viele kleine Produkte an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft, kann beim Finanzamt eine Befreiung von der Belegausgabepflicht beantragen. Das gilt etwa für Bäckereien, Eiscafés, Schnellimbiss und Kioske. Ob sich auch normale Gaststätten befreien lassen können, ist derzeit noch unklar.

Kassennachschau gibt es bereits seit 2018

Bereits seit 2018 kann die Finanzbehörde eine Kassennachschau im Unternehmen durchführen. Es sind damit auch Beobachtungen der Kassen und Testeinkäufe durch die Finanzbeamten zulässig. Der Dienstausweis muss nicht vorgelegt werden. Sollen vom Unternehmer oder seinen Mitarbeitern Auskünfte erteilt oder Unterlagen ausgehändigt werden, so ist die Vorlage des Dienstausweises natürlich unbedingt erforderlich.

So sieht die Sicherungseinrichtung aus

Die Sicherungseinrichtung wird nicht vom Kassenhersteller angeboten. Es handelt sich um einen externen Chip, der zu jedem Vorgang einen verschlüsselten Code erstellt. Es wird Sicherungseinrichtungen von verschiedenen Anbietern geben. Kassenhersteller setzen dabei auf eine Technologie, bei der eine kleine Chipkarte verwendet wird. Diese kann dann im SD-Leser des Gerätes oder in einem USB-Lesegerät an die Kasse angeschlossen werden. Diesen Chip müssen die Betreiber der Kassen in Zukunft zusätzlich zu ihren Kassengeräten kaufen.

Notwendige Schnittstellen

Nach dem dann gültigen § 146a der Abgabenordnung (AO) müssen in Kassen in Zukunft zwei Schnittstellen bestehen. Eine Schnittstelle zwischen dem Kassensystem und der Sicherungseinheit, damit die Daten der Kasse zuverlässig zur Sicherungseinheit und zurück gelangen können. Die zweite Schnittstelle, die Kassen dann anbieten müssen, sichert die Verbindung mit dem Finanzamt. Die Inhalte und Formate der Daten, die aus der Kasse in Zukunft an die Finanzämter übergeben werden müssen, sind mittlerweile genau festgelegt.

Viele Marktbeobachter vermuten, dass die verbindliche Einführung der hier geschilderten Regeln noch etwas nach hinten verschoben wird. Bisher sieht es jedoch danach aus, dass die Bundesregierung an dem offiziellen Termin 1. Januar 2020 so lange wie möglich festhalten will.

Schon der nächste Kunde könnte vom Finanzamt sein: In fast allen Bundesländern haben die Finanzämter begonnen Kassennachschauen durchzuführen. Das berichten Kunden und Steuerberater. Auch die ETL AG Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, hat dies jetzt bei ihren Mandanten verstärkt festgestellt und in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen. Mehr dazu hier…

 

Immer mehr Kunden und Steuerberater berichten uns, dass seit Anfang 2019 die Prüfer vom Finanzamt die Kassenführung besonders in den Fokus nehmen. Grundlage ist dabei die GoBD. In der letzten Zeit haben sich deswegen zunehmend auch Finanzgerichte mit der Kassenführung von bargeldintensiven Unternehmen beschäftigt. Werden hier Fehler festgestellt, kommt es schnell zu schmerzhaften und kostspieligen Hinzuschätzungen. Mehr dazu hier…

 

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